Angebot

Als freiberuflich tätige Pflegekraft (Krankenschwester) mit umfangreicher Erfahrung im stationären wie auch häuslichem Bereich, unterstütze ich gerne hilfebedürftige Menschen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades oder der Kostenübernahme einer Behörde, rechne ich diese Hilfen eigenständig ab.

Auf Basis einer ganzheitlichen Betrachtungsweise sehe ich Körper, Geist und Seele des zu pflegenden Menschen als eine Einheit. D.h., die physischen Bedürfnisse, werden genauso berücksichtigt, wie die psychischen und sozialen Bedürfnisse.

Rufen sie mich einfach an, für ein unverbindliches Vorgespräch.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Einzelfallhilfen

Mit Freude biete ich Hilfen für Kinder und Jugendliche (Einzelfallhilfe) an. Ich sehe auch hier jeden Menschen in seiner Gesamtheit, seinen individuellen Bedürfnissen und in Bezug zu seinem Umfeld. 

Die individuelle Herausforderung wird mit der zuständigen sozialarbeitenden Instanz ausführlich erörtert. Der Verlauf der Betreuung wird immer wieder rückgemeldet und enstsprechend abgestimmt, für die bestmögliche Betreuung. 

Gerade bei Kindern und Jugendlichen, ist es wichtig, dass die "Chemie zwischen uns stimmt". Ist dies der Fall, hole ich ihn dort ab, wo er gerade steht. 

Die Betreuung erfolgt auf Augenhöhe, auf partnerschaftlicher Ebene unter Berücksichtigung des Rechts auf Selbstbestimmung.

Unterstützung im Alltag

Jeder Versicherte ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Entlastungsleistungen und damit auf Unterstützung im Alltag. Ich biete dies im Raum Pasewalk an.

Die Entlastungsleistung ist eine Ergänzung der regulären Pflegeleistungen. Bei Inanspruchnahme erfolgt kein Abzug vom Pflegegeld. Das monatliche Budget beträgt 125 €. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen der Vormonate summieren sich und haben bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres Gültigkeit.

Die Leistungen können Folgendes umfassen: Planung und Gestaltung des Tagesablaufs / Beschäftigung / Interaktion und Kontaktpflege / Leichte Unterstützung im Haushalt / Begleitung, Freizeitgestaltung / Unterstützung bei der Orientierung und Entscheidungsfindung / Planung zur psychischen Stabilisierung / Unterstützung bei der Selbstversorgung (keine körperbezogene Pflege)

Gesetzliche Grundlage zu Entlastungsleistungen § 45b SGB XI Entlastungsbetrag

Entlastungsleistungen

Auszeit für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege

Durch die Verhinderungspflege wird eine Pflegevertretung in der häuslichen Pflege von der Pflegekasse finanziert, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt und/oder eine Pause und Auszeit benötigt. Verhinderungspflege kann auch nachträglich beantragt werden.

Anders ausgedrückt: die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ermöglicht dem pflegendem Angehörigen eine "Verschnaufpause".

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege: Pflegegrad 2 oder höher liegt seit mindestens 6 Monaten vor.

Gesetzliche Grundlage zur Verhinderungspflege Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 39 SGB XI

Das sagen Klienten


Das war, vermittelt über die Hausärztin in Lubmin, ein Volltreffer:
Mit meiner Mutter zu ihrem 98. Geburtstag im Hotel, hatten wir kompetente und liebevolle Unterstützung. Alles hat perfekt geklappt, sodass auch für uns etwas Urlaub aus dieser Woche wurde.
Danke und gerne genau so wieder.

... Pflegekraft mobil unterwegs für Sie in Prenzlau / Pasewalk

... zeitlich flexibel an 7 Tagen / Woche

... eine feste Bezugsperson

... direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

... unterstütze Sie auch gerne in Ihrem Urlaub